Viele Steuerberater handeln im Vorfeld einer Insolvenz geradezu leichtfertig. Aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihrem Mandanten werden Dokumentationsobliegenheiten sträflich vernachlässigt. Es wird überhaupt nicht bedacht, dass im Falle einer Insolvenz nicht die bisherigen Geschäftsführer zuständig sind, sondern das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter vertreten wird, dessen Pflicht darin besteht, etwaige Haftungsansprüche im Interesse der Gläubiger…
Haftung des Aufsichtsrates Anmerkung zu OLG Düsseldorf vom 6.11.2014 (I-6 U 16/14): Nicht nur die geschäftsleitenden Organe stehen im Fokus der Haftungsrechtsprechung. Zunehmend werden auch Aufsichtsratsmitglieder wegen Verletzung ihrer Organpflichten in Haftung genommen. Bei der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gilt es, genau herauszuarbeiten, welche Tätigkeiten von ihnen erwartet werden müssen. Das OLG Düsseldorf hatte darüber zu…