Viele Steuerberater handeln im Vorfeld einer Insolvenz geradezu leichtfertig. Aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihrem Mandanten werden Dokumentationsobliegenheiten sträflich vernachlässigt. Es wird überhaupt nicht bedacht, dass im Falle einer Insolvenz nicht die bisherigen Geschäftsführer zuständig sind, sondern das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter vertreten wird, dessen Pflicht darin besteht, etwaige Haftungsansprüche im Interesse der Gläubiger…
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Rechtliche Beratung im Steuer- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Erbrecht und Prozessführung