Im Zentrum meiner Beratungsleistungen stehen regelmäßig steuer- oder gesellschaftsrechtliche Probleme. Verbindendes Element meiner verschiedenen Beratungsschwerpunkte sind das Steuer- und das Gesellschaftsrecht.

Ich arbeite insbesondere an den Schnittstellen zwischen Steuer-und Gesellschaftsrecht, Steuer-und Prozessrecht, Steuer-und Haftungsrecht, Steuer- und Erbrecht sowie Gesellschafts- und Haftungsrecht.

HAFTUNG VON BERUFSTRÄGERN

Die Haftung von Berufsträgern hat infolge der ständig zunehmenden Komplexität des Rechts und der Tatsache, dass Berufsträger pflichtversichert sind, eine hohe wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Ich berate Berufsträger, die von ihren Mandanten wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, Vermögensschadenhaftpflichtversicherer und Berufsträger in Fragen des Deckungsschutzes insbesondere bei Großschadensereignissen, aber auch Mandanten die meinen, schlecht beraten worden zu sein.

Ich verfüge über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Die Haftungsthemen sind so vielfältig wie das berufliche Wirken der verschiedenen Berufsträger. Unabhängig davon, ob es um Haftungsfragen infolge einer Gestaltungsberatung, der richtigen Prozess- bzw. Verfahrensführung, der Jahresabschlussprüfung, der Einschaltung von Treuhändern, der Verletzung von Insolvenzverwalterpflichten oder der Nichteinhaltung von Fristen geht, berate ich Sie gerne und umfassend.

Fälle aus meiner Praxis:

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GESTALTUNG VON GESELLSCHAFTSVERTRÄGEN

Sowohl das Recht der Personengesellschaften als auch das GmbH-Recht bieten vielfältige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Insbesondere im Bereich der Schnittstelle zum Erbrecht, Güterrecht und zum Steuerrecht sind diese Verträge spannend.

Hier kommt es darauf an, dass im Vorfeld Übereinstimmung über die künftige Struktur erzielt wird. Das Leben ist vielfältig und insbesondere die Frage, wie geeignete Nachfolger im Rahmen einer Erbfolgegestaltung eingebunden werden können, entzieht sich einer pauschalen Antwort.

Ich berate Sie hierbei gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater mit dem Ziel, alle haftungs- und steuerrechtlichen Risiken im Blick zu behalten und in Abstimmung mit Ihnen eine tragfähige Lösung zu entwickeln.

HAFTUNG VON MANAGERN

Als Manager wissen Sie um die immer höheren Anforderungen, die an Sie im Rahmen einer geordneten Unternehmensführung gestellt werden. Ihnen ist auch bekannt, dass insbesondere dann, wenn Ihr Mandat beendet wird, etwa weil unterschiedliche Auffassungen über die Unternehmensführung bestehen, Ihr Haftungsrisiko steigt.

Ich berate Manager im Falle ihrer Inanspruchnahme durch das vormals von ihnen geführte Unternehmen, Unternehmen im Falle der Inanspruchnahme eines Managers und D&O Versicherungen.

Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Pflichten von Managern werden ständig angehoben. Hierdurch ist ein Spannungsfeld zwischen den Compliance Anforderungen einerseits und einer an Renditegesichtspunkten orientierten Unternehmensleitung andererseits entstanden. Ein hochkomplexes Beratungsfeld für Juristen und Wirtschaftsprüfer hat sich entwickelt.

Welche Anforderungen an eine zureichende Compliance Organisation gestellt werden, wird ein umfangreiches Feld der künftigen Rechtsprechung sein.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sich die Leitungsorgane auf die Business Judgement Rule berufen können, ist häufig schwierig zu beantworten. Wie bei den meisten juristischen Bewertungen kommt es hier darauf an, eine möglichst überzeugende Argumentation aufzubauen. Es stellt sich dabei häufig die Frage, welche Informationen im Vorfeld einer unternehmerischen Entscheidung eingeholt werden müssen und ob diese Informationen einer angemessenen Prüfung und Bewertung unterzogen wurden.

Fälle aus meiner Praxis:

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ERBRECHTLICHE AUSEINANDERSETZUNG

Erbstreitigkeiten sind für die Betroffenen in einem Höchstmaße unangenehm.

Über die finanziellen Fragen hinaus geht es häufig um Familienkonflikte, die durch die finanzielle Auseinandersetzung wieder aufbrechen und einer ökonomisch sinnvollen Lösung im Weg stehen. Hier geht es darum, Sie nicht nur rechtlich zu beraten, sondern auch zu versuchen, die Konflikte zu verstehen um möglichst eine vertretbare Lösung in angemessener Zeit zu erzielen.

Darüber hinaus birgt gerade auch die Auseinandersetzung des Vermögens unter mehreren Erben erhebliche steuerliche Risiken, die regelmäßig in Rücksprache mit dem steuerlichen Berater in eine sichere vertragliche Gestaltung überführt werden müssen.

Sonderprobleme bestehen in der Regel bei der Bewertung des Vermögens insbesondere dann, wenn Unternehmen zur Erbmasse gehören. In Zusammenarbeit mit qualifizierten Kooperationspartnern können wir für Sie eine Unternehmensbewertung erstellen und/oder überprüfen.

Fälle aus meiner Praxis:

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EINSPRUCHS- UND FINANZGERICHTSVERFAHREN

Ich berate – häufig in Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater – bei Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren.

Haben Sie als Steuerberater bei der Stellung von Anträgen im finanzgerichtlichen Verfahren oder auch bei der Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden manchmal das Gefühl, Ihnen fehlt das juristische Handwerkszeug?

Gerade dann, wenn in einem Steuerverfahren grundsätzliche Fragen des Verfassungsrechts oder komplexe verfahrensrechtliche Probleme eine Rolle spielen, ist es sinnvoll, das Verfahren vom Steuerberater auf einen spezialisierten Juristen zu verlagern. Für das Führen derartiger Verfahren sind neben den materiellen Steuerrechtskenntnissen auch verfahrensrechtliche Kenntnisse bedeutsam, die in das Aufgabengebiet eines Juristen fallen.

Gleiches gilt, wenn der Steuerberater eigene Haftungsrisiken befürchtet und ihm damit die nötige innerliche Unabhängigkeit für eine qualitativ hochwertige Betreuung des entsprechenden Verfahrens fehlt. Hier bietet sich die Hinzuziehung eines Spezialisten an, der in Abstimmung mit allen Betroffenen und häufig auch der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des betroffenen Beraters das entsprechende Verfahren führt.

Spezielle Kenntnisse sind für das Begründen von Nichtzulassungsbeschwerden erforderlich, da diese Beschwerden nur bei Darlegung konkreter Verfahrensfehler oder konkreter Rechtsanwendungsfehler mit einer Bedeutung, die über den Einzelfall deutlich hinaus reicht, erfolgreich sein können. Insoweit begreife ich meine Beratungsleistung als Ergänzung der Leistungen Ihres Steuerberaters.

“Es sind die Begegnungen mit Menschen,
die das Leben lebenswert machen.”

Guy de Maupassant (1850 – 1893), französischer Erzähler und Novellist