Eine ungleiche Behandlung vergleichbarer Sachverhalte ist nicht nur ein verfassungsrechtliches Problem, sondern auch ein beihilferechtliches. Durch Urteile vom 4.2.2016 (T-620/11 und T-287/11) hat das EuG die Rechtsauffassung der Kommission bestätigt. Die Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG sei demnach eine europarechtswidrige Beihilfe, weil diese Regelung Unternehmen in Schwierigkeiten aus systemfremden Gründen steuerlich besser behandelt,…

© 2023 Dr. Britta Holdorf | Rechtsanwältin und Notarin