Viele Steuerberater handeln im Vorfeld einer Insolvenz geradezu leichtfertig. Aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihrem Mandanten werden Dokumentationsobliegenheiten sträflich vernachlässigt. Es wird überhaupt nicht bedacht, dass im Falle einer Insolvenz nicht die bisherigen Geschäftsführer zuständig sind, sondern das Unternehmen von einem Insolvenzverwalter vertreten wird, dessen Pflicht darin besteht, etwaige Haftungsansprüche im Interesse der Gläubiger…

Versicherungsschutz bei Treuhandkommanditisten BGH IV ZR 248/14 Da es in den letzten Jahren diverse Entscheidungen zur Haftung von Treuhandkommanditisten im Zusammenhang mit unvollständigen oder unzutreffenden Auskünften gegenüber Anlegern gab, verwundert es nicht, dass die Gerichte nunmehr auch über die Fragen des Deckungsschutzes entscheiden. Ausgangspunkt der Frage, ob Deckungsschutz besteht, ist immer die im Haftpflichtprozess festgestellte…

© 2023 Dr. Britta Holdorf | Rechtsanwältin und Notarin