Haftung von Managern im Rahmen der Vertragsgestaltung

Zu den wesentlichen Aufgaben eines Geschäftsführers gehört es, Verträge zu schließen oder ggfls. aufzuheben. Im Rahmen der Managerhaftung ist eine ganz entscheidende Frage, wann das Eingehen oder Aufheben vertraglicher Beziehungen nur unter Hinzuziehung eines Anwalts oder eines Firmenjuristen erfolgen darf, wann Beiräte oder die Gesellschafterversammlung in die Entscheidung einzubeziehen sind und wann hinreichende Informationen über die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Entscheidung vorliegen.

Sind Ihnen auch schon einmal Zweifel gekommen, ob Sie eine bestimmte Entscheidung auf Ebene der Geschäftsführung ohne Einbeziehung Ihres Aufsichtsrats, eines Beirats, der internen Rechtsabteilung oder eines Anwalts so hätten treffen dürfen?

Muss ein Geschäftsführer, der die Programmierung eines neuen Warenwirtschaftssystems storniert, weil nach seiner Bewertung die neuen Komponenten nicht mit den vorhandenen Strukturen kompatibel sind, für etwaige Schäden – verlorene Kosten, die für die Umstellung aufgewendet wurden – haften, weil er die Konditionen der Vertragsaufhebung nicht von einem Anwalt hat prüfen lassen? Haftet ein Geschäftsführer, weil er die „Neukunden“ von einem Wettbewerber gegen Zahlung eines pauschalen Entgelts übernommen hat, wenn sich später herausstellt, dass der Kaufpreis sich nicht rechnet?

Eine pauschale Antwort lässt sich gerade in den Fällen der Managementhaftung nicht finden. Gerade die Fälle der D&O Haftung werden häufig im Wege eines Vergleichs unter Einbeziehung der Versicherung reguliert. Hierbei unterstütze ich Sie gerne.

Da mit der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme häufig auch eine Kündigung des Anstellungsvertrages einhergeht, stellen sich außerdem Fragen nach einer wirksamen Kündigung/Aufhebung des Anstellungsvertrages oder eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. In Abstimmung mit einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Kollegen berate ich Sie auch hierbei.

Haftung von Managern im Rahmen der  Vertragsgestaltung
Date

22. November 2015

Category

Haftung von Managern