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Notarielle und anwaltliche Beratung in Zeiten des Coronavirus (COVID-19)

Trotz der aktuellen Entwicklung beim Coronavirus (COVID-19) läuft der Betrieb meiner Notariatskanzlei unverändert weiter. Notarielle Beurkundungen werden weiterhin durchgeführt.
Die Gesundheit meiner Klienten und Mitarbeiter hat für mich hierbei aber höchste Priorität. Im Hinblick auf die aktuelle Risikosituation versuche ich daher, Besprechungen vor Ort durch telefonische Besprechungen oder Telefonkonferenzen zu minimieren.

Sollten Sie einer Risikogruppe (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen) angehören, melden Sie sich bitte telefonisch vor einem persönlichen Termin. Wir können hier gemeinsam über Alternativen zu einer persönlichen Teilnahme sprechen (Beurkundung mit Bevollmächtigten etc.). Gleiches gilt, falls Urkundsbeteiligte aufgrund der internationalen Reisebeschränkungen nicht vor Ort erscheinen können. Gerne berate ich Sie im Hinblick auf die Anforderungen der dann erforderlichen Vollmachten oder Genehmigungen.

Gerade die Corona-Tage zeigen, wie wichtig es ist, auch im Erkrankungsfall handlungsfähig zu bleiben. Egal, ob Sie gerade einen Immobilienverkauf vorbereiten, ein Unternehmen führen oder an einem Unternehmen maßgeblich beteiligt sind. Prüfen Sie bitte im eigenen Interesse, ob hinreichend klar geregelt ist, wer Sie ggfls. vertreten darf, da gerade in Krisensituationen ein unverzügliches Handeln geboten ist. Dies gilt auch im Hinblick auf Ihre gesundheitliche Vorsorge. Soweit bei Ihnen insoweit Klärungs- oder Beratungsbedarf besteht, rufen Sie mich gerne an.

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung nehme ich Ihre Unterschrift gern auch im Freien (z. B. an Ihrem Pkw) vor meiner Kanzlei entgegen. Sie können dort bequem parken.
Bleiben Sie gesund!

Ihre Notarin
Dr. Britta Holdorf

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Berufliche Erfahrungen

1996 – 2015: Rechtsanwältin bei Goutier & Partner Frankfurt

  • Leitung der prozessrechtlichen Abteilung;
  • Führung von Finanzgerichtsprozessen und komplexen schadensersatzrechtlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten;
  • Aufbau des Schwerpunktbereichs Berufsträgerhaftung einschließlich der deckungsrechtlichen Fragestellungen;
  • Hochspezialisierte Großschadenmandate;
  • Managerhaftung.

Schwerpunkte meiner notariellen Tätigkeit

  • Immobilientransaktionen
    • Gestaltung von Grundstückskauf- oder Übertragungsverträgen, sei es bei der privat genutzten Immobilie, sei es bei Fondsimmobilien oder bei gewerblich genutzten Grundstücken,
    • Bestellung von Grundpfandrechten,
    • Teilungserklärungen,Bestellung von Dienstbarkeiten und Nießbräuchen,
  • Familien- und Erbrecht
    • Gestaltung vorweggenommener Erbfolgen und Schenkungen,
    • Beratung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen,
    • Mitwirkung bei der Erbauseinandersetzung,
    • Stellung von Erbscheinsanträgen,
    • Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen,
    • Protokollierung von Vorsorge- und Generalvollmachten
  • Gesellschaftsrecht
    • Protokollierung von Gesellschaftsgründungen,
    • Gestaltung von Satzungen,
    • Mitwirkung bei Umstrukturierungen,
    • Protokollierung von Anteilsverkäufen,
    • Anmeldungen zum Handelsregister.

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Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit

  • Prüfung von Haftungsansprüchen von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Managern sowie deren prozessuale Durchsetzung oder Abwehr;
  • Prüfung von Haftungsansprüchen von Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschaftern und Treuhändern und deren prozessuale Durchsetzung oder Abwehr;
  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung, insbesondere auch Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen beim BFH;
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen insbesondere auch unter steuerlichen Gesichtspunkten oder Gesichtspunkten des Erbrechts;
  • Erbrechtliche Beratung und prozessuale Vertretung in Erbstreitigkeiten.

Haftung von Berufsträgern →
Haftung von Managern →
Betreuung von Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren →
Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
Erbrechtliche Auseinandersetzungen →

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“Es sind die Begegnungen mit Menschen,
die das Leben lebenswert machen.”

Guy de Maupassant (1850 – 1893), französischer Erzähler und Novellist

MEINE BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Haftung von Berufsträgern

Die Haftung von Berufsträgern hat infolge der ständig zunehmenden Komplexität des Rechts und der Tatsache, dass Berufsträger pflichtversichert sind, eine hohe wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Ich berate Berufsträger, die von ihren Mandanten wegen einer Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, Vermögensschadenhaftpflichtversicherer und Berufsträger in Fragen des Deckungsschutzes insbesondere bei Großschadensereignissen, aber auch Mandanten die meinen, schlecht beraten worden zu sein.

Haftung von Managern

Als Manager wissen Sie um die immer höheren Anforderungen, die an Sie im Rahmen einer geordneten Unternehmensführung gestellt werden. Ihnen ist auch bekannt, dass insbesondere dann, wenn Ihr Mandat beendet wird, etwa weil unterschiedliche Auffassungen über die Unternehmensführung bestehen, Ihr Haftungsrisiko steigt.

Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Ich berate – häufig in Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater – bei Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren. Haben Sie als Steuerberater bei der Stellung von Anträgen im finanzgerichtlichen Verfahren oder auch bei der Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden manchmal das Gefühl, Ihnen fehlt das juristische Handwerkszeug?

Gestaltung von Gesellschaftsverträgen

Sowohl das Recht der Personengesellschaften als auch das GmbH-Recht bieten vielfältige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Insbesondere im Bereich der Schnittstelle zum Erbrecht, Güterrecht und zum Steuerrecht sind diese Verträge spannend.

Erbrechtliche Auseinandersetzungen

Erbstreitigkeiten sind für die Betroffenen in einem Höchstmaße unangenehm. Über die finanziellen Fragen hinaus geht es häufig um Familienkonflikte, die durch die finanzielle Auseinandersetzung wieder aufbrechen und einer ökonomisch sinnvollen Lösung im Weg stehen. Hier geht es darum, Sie nicht nur rechtlich zu beraten, sondern auch zu versuchen, die Konflikte zu verstehen um möglichst eine vertretbare Lösung in angemessener Zeit zu erzielen.

MEIN BLOG / STUDENTEN

Ich halte am 3. August 2021 in der Universität des Saarlandes eine Vorlesung mit dem…

Viele Steuerberater handeln im Vorfeld einer Insolvenz geradezu leichtfertig. Aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit…

Liebe Studenten,

zum Herunterladen anbei das Vorlesungsskript für das Wintersemester 2018/2019. Es wird jeweils unmittelbar vor der Vorlesung aktualisiert.

Aktuell: Crashkurs Steuerrecht Wintersemester 2018/2019. Der Kurs findet am 12. Februar 2019 in der steuerrechtlichen Bibliothek statt. (Format: PDF / 1,2 MB)

KONSULTIEREN SIE MICH

Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie mir eine E-Mail an info@notar-ra-holdorf.de.

Gerne setze ich mich mit Ihnen in Verbindung.