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Es gibt keine Rechtsberatung von der Stange!

Dies gilt in einem besonderen Maße für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, erbrechtliche Problemlösungen oder die komplexen Haftungsfragen in der Berufsträger- oder Managerhaftung.

Das Fundament einer angemessenen Beratung muss nach meiner Überzeugung auf folgenden Grundlagen beruhen:

Im Mittelpunkt stehen immer die Ziele, die Sie als Mandant verfolgen. Ohne Klarheit über Ihre Zielvorstellungen ist eine effektive Beratung unmöglich.

Ziel der Beratung ist daher zunächst die Begründung eines Vertrauensverhältnisses, in dem diese Ziele offen angesprochen und gegebenenfalls gemeinsam herausgearbeitet werden können.

Der Sachverhalt, insbesondere die wechselseitigen Interessen müssen dezidiert aufgearbeitet und analysiert werden. Der rechtliche Erfolg ist häufig von der Verteilung der sogenannten Darlegungs- und Beweislast abhängig oder auch von Details, die aus laienhafter Sicht relativ unbedeutend erscheinen.

Nur wenn der Sachverhalt insoweit vollständig erfasst ist, können effektive rechtliche Strategien entwickelt werden.

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Die Beratung liegt vollständig in meiner Hand und wird nicht durch wechselnde Mitarbeiter erledigt.
Ohne die spezifischen Rechtskenntnisse nebst der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechungsentwicklungen ist es unmöglich, problemangemessen zu beraten. Eine gute Ausbildung, belegt durch exzellente Noten, und eine laufende Fortbildung sichern die Qualität der Rechtsberatung.

Auf der Grundlage dieses Fundaments können Risiken und Chancen analysiert und konkrete Handlungsempfehlungen ausgearbeitet werden. Ich stehe dafür ein, dass Sie eine fachlich hochqualifizierte Beratung bei individueller Betreuung erhalten.

Die Beratung liegt vollständig in meiner Hand und wird nicht durch wechselnde Mitarbeiter erledigt. Bei fachübergreifenden Fragestellungen ziehe ich hochqualifizierte Kooperationspartner hinzu, um auch hier eine Beratung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

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Kompetentes Backoffice

Auch ich komme nicht ohne Unterstützung aus. Mein Sekretariat erteilt Ihnen gerne und jederzeit kompetente Auskunft über den Sachstand Ihres Verfahrens. Es überwacht den Vollzug der Amtsgeschäfte und hält gerade auch in schwierigen Fällen den Kontakt zu den Registern. Durch eine leistungsfähige EDV ist auch in digitaler Hinsicht sichergestellt, dass Ihre Anliegen schnellstmöglich bearbeitet und auf einem sicherem Weg den Gericht übermittelt werden.

KOOPERATIONSPARTNER

Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Klaus E. Goutier, Goutier & Partner: Herrn Dr. Klaus E. Goutier ziehe ich insbesondere bei Fragen des internationalen Steuerrechts hinzu.
Herr Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Andreas Creutzmann: Mit Herrn Creutzmann arbeite ich bei Unternehmensbewertungen zusammen.
Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft: Die Kollegen der Sozietät Eckert unterstützen mich bei insolvenzrechtlichen Problemen.

LEBENSLAUF

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Berufliche Erfahrungen

1996 – 2015: Rechtsanwältin bei Goutier & Partner Frankfurt
– Leitung der prozessrechtlichen Abteilung;-
– Führung von Finanzgerichtsprozessen und komplexen schadensersatzrechtlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten;
– Aufbau des Schwerpunktbereichs Berufsträgerhaftung einschließlich der deckungsrechtlichen Fragestellungen;
– Hochspezialisierte Großschadenmandate;
–  Managerhaftung.
    
Seit 2015:  Rechtsanwältin in eigener Kanzlei

Seit Dezember 2016: Notariatsverwalterin für die ausgeschiedenen Notar Hans-Dieter Günther, Frankfurt

– 2016: Notarielle Fachprüfung

Prüfungsnote: vollbefriedigend (11,12)

– Seit 2012

Lehrbeauftragte an der Universität des Saarlandes im Fachbereich Steuerrecht

– Seit 1996

Rechtsanwältin, zugelassen in Frankfurt am Main

– 1996 Promotion

Der Übergang von gewerblich genutztem Vermögen im Wege der Erbfolge im Einkommen-steuerrecht.

Note: magna cum laude

– 1994 – 1996

Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein
Abschluss: Große Juristische Staatsprüfung
Prüfungsnote: gut (11,84)

– 1992 – 1993

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl Prof. Dr. Sonnenschein; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und Promotion

Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes

– 1987 – 1991

Studium im Fachbereich Rechtswissenschaften Christian-Albrechts-Universität zu Kiel; Erste Juristische Staatsprüfung

Prüfungsnote: gut (12,82), Stipendiatin der Studienstiftung des Deutschen Volkes

– 1984 – 1987

Ausbildung Finanzverwaltung Schleswig Holstein; Abschluss Diplom-Finanzwirt

Prüfungsnote: sehr gut

– 1975 – 1984

Lessing-Gymnasium, Norderstedt, Abschluss Abitur

VERÖFFENTLICHUNGEN

  • Holdorf, Die Haftung der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer im Kapitalanlagerecht, Stbg 2016, 499
  • Holdorf, Kommentierung von §§ 278, 280 BGB, in: BGB-Kommentar von Göler, bgb.kommentar.de;
  • Holdorf, in: Vögele, Geistiges Eigentum-Intellectual Property,  München 2014, Kapital B, Haftung der Unternehmen und ihrer Organe;
  • Holdorf, Zur abkommensrechtlichen Qualifikation gewerblicher Sondervergütungen bei international agierenden Personengesellschaften, ZSteu 2004, S. 212 ff.
  • Holdorf, Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach § 2 Abs. 3 EStG, BB 2001, S. 2085;
  • Goutier/Holdorf, Zur Abgrenzung der Betriebsverlagerung von der Betriebsveräußerung und der Betriebsaufgabe, NWB Blickpunkt Steuern 5/97, 1-2;
  • Holdorf, Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung, DStR 1997, S. 1845;
  • Goutier/Holdorf, Beginn der Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH, die durch Umwandlung aus einem volkseigenen Betrieb hervorgegangen ist, BB 1996, 1305;
  • Holdorf, Der Übergang von gewerblich genutztem Vermögen im Wege der Erbfolge im Einkommensteuerrecht, Diss. 1996;
  • Sonnenschein/Holdorf; Unbegrenzte Haftung eines GmbH-Gesellschafters im Konzern, JZ 1992, 715.

SCHWERPUNKTE MEINER TÄTIGKEIT

– Prüfung von Haftungsansprüchen von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Managern sowie deren prozessuale Durchsetzung oder Abwehr;
– Prüfung von Haftungsansprüchen von Prospektverantwortlichen, Gründungsgesellschaftern und Treuhändern und deren prozessuale Durchsetzung oder Abwehr;
– Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung, insbesondere auch Begründung von Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionen beim BFH;
– Gestaltung von Gesellschaftsverträgen insbesondere auch unter steuerlichen Gesichtspunkten oder Gesichtspunkten des Erbrechts;
– Erbrechtliche Beratung und prozessuale Vertretung in Erbstreitigkeiten.

KOSTEN

Soweit ich von Ihrer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bezahlt werde, richten sich die Gebühren nach den Usancen der Versicherung. Typischerweise werden in Haftpflichtprozessen die gesetzlichen Gebühren übernommen. In anderen Angelegenheiten wird häufig auf Stundenhonorarbasis entlohnt.

Bei anderen Mandaten stimme ich meine Entlohnung im Rahmen eines ersten Gesprächs direkt mit Ihnen ab. Dieses Gespräch ist kostenlos und dient insbesondere der Klärung, ob eine Mandatserteilung sinnvoll und zweckmäßig ist.

Soweit ich auf Stundenhonorarbasis abrechne, beträgt mein Stundensatz 300 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.